KANZLEI FÜR BAURECHT

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Zivilrecht in den nebenstehenden Rechtsgebieten.

Eine durch Fachanwaltschaft ausgewiesene Spezialisierung besteht auf Leistungen rund um Bau und Immobilie und alles was mit Handwerkerleistungen zu tun hat.

Dies gilt sowohl für den Bereich der außergerichtlichen Beratung (Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung) als auch für die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

Hier ist die Kanzlei für alle Planungs- und Baubeteiligten auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite tätig.